golden-retriever-642016_1280Als Hundebesitzer hat man besonders Acht zu geben, dass der Hund keinem anderen Menschen Schaden zufügt. Demnach empfiehlt sich eine Tierhaftpflicht für Ihren Vierbeiner. In einigen Bundesländern ist dies auch schon zur Pflicht geworden, wie bspw. in Berlin. Durch den Besitz und die Haltung eines Hundes setzten Sie Ihre Mitmenschen einer Gefahr aus. Für einen Schaden, der durch Ihren Hund schuldhaft oder unbeabsichtigt verursacht wurde, muss der Tierhalter aufkommen. Kleintiere und Katzen sind in der Privathaftpflicht mitversichert, Hunde hingegen nicht. Diese müssen Sie mittels einer eigenen Haftpflichtversicherung versichern.

Ist eine Tierhaftpflicht für den Hund Pflicht?

In einigen Bundesländern, wie z.B. in Berlin, Hamburg, Thüringen und Niedersachsen, ist eine solche Versicherung Pflicht. Dort, wo dies keine Pflicht ist, ist es trotzdem ratsam eine solche Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen, weil es bei einem Schaden zu großen Unkosten kommen kann. Hier sollten Hundebesitzer an die Verantwortung denken. Im Falle eines Verkehrsunfalls beispielsweise, der durch Ihren Hund verursacht wurde, kann es schnell in die Tausende gehen. Sind zudem noch Personen verletzt worden, dann können die Forderungen ins Unermessliche steigen.

Wie Sie die richtige Versicherung finden

Hierzu können Sie natürlich zu einer Versicherung Ihres Vertrauens gehen und Angebote einholen. Im Internet gibt es Vergleichsportale, die Ihnen einen kostenlosen Versicherungsvergleich bieten, um eine günstige Versicherung Ihrer Wünsche entsprechend zu finden. Haben Sie sich für eine Versicherung entschieden, dann klicken Sie ganz einfach auf den Button „hier Hundehaftpflichtversicherung beantragen“ und Sie sind mit wenigen Mausklicks Besitzer einer guten Versicherung. Die Versicherungsgesellschaft überprüft alle Forderungen, die an den Halter gerichtet werden und bei einer berechtigten Forderung zahlt sie diese in voller Höhe. Ungerechtfertigte werden strikt von der Versicherung abgelehnt und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Zudem werden viele Zusatzleistungen angeboten. Manche Versicherungsgesellschaften bieten eine Entschädigung bei einem Mietsachschaden, wenn der Hund in der eigenen Mietswohnung Schaden verursacht.

Wonach richtet sich der Versicherungsbeitrag?

Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der Hunderasse und der Selbstbeteiligung. Hundebesitzer eines Kampfhundes oder Mischlings (mindestens ein Elternteil muss ein Kampfhund sein) müssen meist mit höheren Beiträgen rechnen, da hiervon die meisten Gefahren ausgehen. Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung vermindert sich in diesem Fall der Beitrag. Schließen Sie einen Vertrag für mehrere Hunde ab, dann können Sie auch mit einem günstigeren Beitrag rechnen.